Unser Schulprogramm – Fortbildungskonzept

Das Kollegium der Grundschule Wardenburg hat sich darauf verständigt, dem Fortbildungskonzept zunächst für das Schuljahr 2013/2014 Gültigkeit zu verleihen. Danach erfolgt eine Evaluation in Bezug auf Inhaltüberarbeitung oder der gesetzten Gültigkeitsdauer.

Grundsätze und Ziele

Laut NschG § 51.2 sind Lehrkräfte verpflichtet, sich zur Erhaltung der Unterrichtsbefähigung in der unterrichtsfreien Zeit fortzubilden. Im Schulprogramm steht unter Punkt 11, dass zum Ende des Schuljahres im Rahmen einer Dienstbesprechung inhaltliche Schwerpunkte bezüglich der Themen für das kommende Schuljahr gesetzt werden. Die Schulleitung erarbeitet gemeinsam mit den Fachkonferenzleitern einen aktuellen Qualifizierungsbedarf und bewilligt diese Fortbildungsaktivitäten nach Möglichkeit.

Es werden einerseits Themen für die schulinterne Fortbildung (Schilf)des gesamten Kollegiums festgelegt (eine im Jahr, nach Bedarf mehr), andererseits wählen die einzelnen Lehrkräfte Themen bezüglich ihrer fachlichen Qualifizierung und Interessen aus (eine im Jahr, nach Bedarf mehr).

Von den Qualifizierungsmaßnahmen erwarten wir als Schule, dass sie sowohl dem Einzelnen zur individuellen Kompetenzerweiterung nützen, als auch gemeinsame Schulentwicklungsprozesse gefördert und begleitet werden.

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